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Aktuelles

Zu unseren Stärken gehört auch die laufende Beobachtung der Gesetzgebung und Rechtsprechung. Die besonders bedeutsamen Neuerungen haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst:

Grafik mit der Zahl 1

BGH vom 18.03.2025, II ZR 77/24

Der BGH hat entschieden, dass eine Erklärung des Geschäftsführers einer GmbH, die er unter dem Briefkopf der Gesellschaft abgegeben hat, auch der GmbH zuzurechnen ist, selbst wenn er nicht ausdrücklich "in Vertretung" oder als "Geschäftsführer" zeichnet.

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Grafik mit der Zahl 2

BGH vom 30.09.2025, II ZR 154/23

Der BGH hat entschieden, dass die VW-Hauptversammlung im Dieselskandal einen weitgehenden Beurteilungsspielraum bei Abschluss eines Haftungsvergleichs hatte, aber die Zustimmungsbeschlüsse trotzdem nichtig sind, weil die Tagesordnungspunkte nicht hinreichend konkret angekündigt wurden.

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OLG München vom 19.06.2025, 7 W 718/25

Das OLG München hat entschieden, dass eine GmbH, die nach einer Einziehung eine neue Gesellschafterliste zum Handelsregister eingereicht hat, zur Einreichung einer Korrekturliste verpflichtet ist, wenn die Einziehung zweifelhaft war.

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