Aktuelles
Zu unseren Stärken gehört auch die laufende Beobachtung der Gesetzgebung und Rechtsprechung. Die besonders bedeutsamen Neuerungen haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst:
BGH vom 18.03.2025, II ZR 77/24
Der BGH hat entschieden, dass eine Erklärung des Geschäftsführers einer GmbH, die er unter dem Briefkopf der Gesellschaft abgegeben hat, auch der GmbH zuzurechnen ist, selbst wenn er nicht ausdrücklich "in Vertretung" oder als "Geschäftsführer" zeichnet.
BGH vom 30.09.2025, II ZR 154/23
Der BGH hat entschieden, dass die VW-Hauptversammlung im Dieselskandal einen weitgehenden Beurteilungsspielraum bei Abschluss eines Haftungsvergleichs hatte, aber die Zustimmungsbeschlüsse trotzdem nichtig sind, weil die Tagesordnungspunkte nicht hinreichend konkret angekündigt wurden.