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Mood Bild für Kompetenzen

Corporate Litigation

Der Bereich Corporate Litigation ist Teil unserer Kompetenzen im Gesellschaftsrecht und umfasst die Beratung und Vertretung in allen unternehmensrechtlichen Streitigkeiten. Wir übernehmen die Durchsetzung aller Rechte und die Abwehr von Ansprüchen, Klagen und sonstigen Anträgen.

Gerichtliche Vertretung von Gesellschaften und Gesellschaftern

Hierzu gehören Konflikte zwischen den Gesellschaftern untereinander etwa aus Gesellschaftervereinbarungen wie auch die Geltendmachung von Ansprüchen der Gesellschaft im eigenen Namen und für die Gesellschaft in Prozessstandschaft (actio pro socio).

Anfechtungsklagen, Informationserzwingung und Sonderprüfung

Eine weiteres zentrales Tätigkeitsgebiet sind die zahlreichen Konfliktfeldern zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten insbesondere im Informationserzwingungs- und Sonderprüfungsverfahren sowie bei Beschlussmangelstreitigkeiten. Häufig wird bei der Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen deutlich, dass der sachgerechten Meinungsbildung die Informationsgrundlage fehlt, so dass dem Versammlungstermin noch ein

Ausschluss und Einziehung

Wenn sich die Streitigkeiten nicht anders lösen lassen, stellt der Ausschluss eines Gesellschafters und die Einziehung seiner Geschäftsanteile die ultima ratio dar. Wir übernehmen die Ermittlung, ob die hohen Voraussetzungen an den hierfür erforderlichen wichtigen Grund vorliegen und begleiten die Beschlussfassung und den Einziehungsprozess sowie den häufig erforderlichen einstweiligen Rechtsschutz. Einstweiliger Rechtsschutz rund um die Gesellschafterliste
Bei der GmbH hat die Zuordnung der Gesellschafterliste im Handelsregister eine besondere Bedeutung, zu der wir mit der hierbei stets gebotenen Dringlichkeit die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
Daneben übernehmen wir auch die Durchführung und Abwicklung von Kündigung und Austritt durch Gesellschafter. Je nach den gesellschaftsvertraglichen Rahmenbedingungen prüfen wir, welche Gestaltung sinnvoll und für unsere Mandanten optimal ist.

Abfindung und Unternehmensbewertung

In allen Fällen des Ausscheidens folgen häufig gerichtliche und schiedsgerichtliche Streitigkeiten um die Abfindung, bei denen wir nicht nur unsere rechtliche, sondern vor allem auch unsere wirtschaftliche Expertise einbringen. Wir verstehen uns auf die Überprüfung der Unternehmensbewertung und kennen die vielfältigen Bewertungsmethoden, die zu erheblichen Unterschieden führen können. Gerade wenn die Abfindung im Gesellschaftsvertrag abweichend vom Verkehrswert festgesetzt wird, helfen wir bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Gestaltung. So setzen wir im Streit um die Abfindung nicht nur unsere rechtlichen und prozessualen Kenntnisse, sondern auch unsere wirtschaftliche Erfahrung mit der Bandbreite der Unternehmensbewertung ein.

Streit mit Geschäftsführer und Vorstand

Von großer Bedeutung sind auch die Konfliktfelder zwischen der Gesellschaft und den Führungskräften sowie Streitigkeiten innerhalb der Organe. Typisches Beispiel ist die Abberufung der Organe wie Vorstand, Aufsichtsrat und Geschäftsführer, die im Streitfall entschieden und schnell durchgesetzt werden müssen. Gerade wenn die Abberufung auf Pflichtverletzungen gestützt und Ersatzansprüche gegen die Organe in Rede stehen, sichern wir die rechtlichen und wirtschaftlichen Positionen unserer Mandanten.

Post M&A Streitigkeiten

Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit der Corporate Litigation sind die Streitigkeiten rund um Unternehmenskäufe und sonstige Transaktionen, die Post M&A Streitigkeiten. Besondere Expertise haben wir auch bei aktienrechtlichen Spruchverfahren und vor den seit wenigen Jahren neu eingerichteten Commercial Courts der Land- und Oberlandesgerichte.

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