Einstweiliger Rechtsschutz
Gerade in den Streitigkeiten im Gesellschaftsrecht ist der einstweilige Rechtsschutz ein wichtiges Instrument, das wir ebenso zur Sicherung des Status quo wie auch zur Umsetzung von strukturellen Veränderungen einsetzen.
Einstweiliger Rechtsschutz und Gesellschafterliste
So können wir im Streit um den Ausschluss von Gesellschaftern bei der GmbH durch einstweilige Verfügungen die Aufnahme der neuen Gesellschafterliste verhindern oder bereits aufgenommenen Gesellschafterlisten einen Widerspruch zuordnen lassen. Der einstweilige Rechtsschutz schafft dann auch die Grundlage für die Verhandlung einer außergerichtlichen Einigung, die wir engagiert und zielgerichtet führen.
Einstweiliger Rechtsschutz im Schiedsverfahren
Der einstweilige Rechtsschutz ist nicht nur auf staatliche Gerichte beschränkt, sondern kann gleichermaßen – und häufig effektiver und schneller - auch im Schiedsverfahren erwirkt werden. Andererseits bindet eine abgeschlossene Schiedsvereinbarung die Parteien nicht im einstweiligen Rechtsschutz, so dass wir auch bei einem Hauptsacheverfahren vor dem Schiedsgericht, den einstweiligen Rechtsschutz vor den staatlichen Gerichten beantragen können.