Anwaltskanzlei für Wirtschaftsrecht in Berlin und Frankfurt
Die wirtschaftsrechtliche Beratung und Vertretung wirken in besonderem Maße mit den unternehmerischen Vorgaben unserer Mandanten zusammen. Wir verstehen wirtschaftliche Zusammenhänge und kennen die Bedürfnisse und Spezifika von Personengesellschaften, Partnerschaften und KMU-Unternehmen wie auch die konzernrechtlichen Besonderheiten großer Kapitalgesellschaften bis hin zu den komplexen und sensitiven rechtlichen Besonderheiten für börsennotierte Unternehmen und ihre Organe.
In potentiellen Exit-Situationen setzen wir uns regelmäßig mit der Unternehmensbewertung und den verschiedenen Bewertungsmethoden auseinander.
Kompetenz bei M&A Transaktionen
M&A Transaktionen (Mergers and Acquisitions) als integraler Bestandteil des Wirtschaftslebens gehören ebenfalls zu unseren Kerngebieten. Wir begleiten Sie mit wirtschaftlichem Verständnis bei Unternehmenskauf oder Unternehmensverkauf. Wir gestalten den M&A Prozess wirtschaftlich und sorgen für einen Ausgleich zwischen Zeitsensibilität einerseits und der Komplexität einer Transaktion.
Anwalt für Post-M&A Streitigkeiten
Post M&A Litigation gilt es zu vermeiden. Sollte dies aber in Einzelfällen nicht gelingen, begleiten wir Sie kompetent in entsprechenden Rechtsstreitigkeiten oder Schiedsverfahren.