Aktuelles
Zu unseren Stärken gehört auch die laufende Beobachtung der Gesetzgebung und Rechtsprechung. Die besonders bedeutsamen Neuerungen haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst:
BGH vom 30.09.2025, II ZR 154/23
Der BGH hat entschieden, dass die VW-Hauptversammlung im Dieselskandal einen weitgehenden Beurteilungsspielraum bei Abschluss eines Haftungsvergleichs hatte, aber die Zustimmungsbeschlüsse trotzdem nichtig sind, weil die Tagesordnungspunkte nicht hinreichend konkret angekündigt wurden.