Damit die Geschäfte gut geführt werden

Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Gesellschaften oder deren Vorstände, Geschäftsführer und Manager bei der Gestaltung von Dienst- und Arbeitsverträgen sowie in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten hierüber. Einen Schwerpunkt bilden auch Organstreitverfahren, wenn es um die Abberufung und Bestellung von Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten geht.

Im Streitfall erweist sich eine frühzeitige Beratung als sinnvoll, um etwa im Vorfeld einer Abberufung die richtigen Weichen im Hinblick auf die unternehmerische oder berufliche Zukunft stellen zu können. Für Gesellschaften berührt ein Streit mit ihren Unternehmensleitern in aller Regel die Grundlage des Unternehmens, so dass jeder Schritt der Auseinandersetzung eingehender strategischer Planung bedarf.