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Mood Bild für Kompetenzen

Sonderprüfung

Sonderprüfung bei GmbH und AG

Sowohl in der Aktiengesellschaft als auch in der GmbH stellt die allgemeine Sonderprüfung ein machtvolles Minderheitenrecht für Aktionäre und Gesellschafter dar, um pflichtwidriges Handeln der Geschäftsleitung aufzudecken. Bereits die Wahl des Sonderprüfers, aber insbesondere auch die Umsetzung der Sonderprüfung trifft auf zahlreiche rechtliche und faktische Hürden, die wir kennen und mit denen wir umgehen können. Bisweilen gilt es auch, missbräuchliche Sonderprüfungsanträge abzuwehren, bei der bereits die Gestaltung und Ergänzung der maßgeblichen Tagesordnung von großer Bedeutung ist.

Durchsetzung der Sonderprüfung

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten sowohl bei der Durchsetzung und Durchführung einer effektiven Sonderprüfung als auch bei der Abwehr missbräuchlicher Sonderprüfungsanträge.

Sonderprüfer ohne Interessenkonflikt

Aufgrund unserer besonderen Spezialisierung im forensischen Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht verfügen wir auch über optimale Kompetenzen, selbst als Sonderprüfer für die allgemeine Sonderprüfung zu agieren. Wegen unserer Aufstellung als spezialisierte Anwaltsboutique, die selten einem Interessenskonflikt unterliegt, setzen uns Unternehmen und Berufskollegen gern als Sonderprüfer ein.

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