Typische Fälle
Unsere Kernkompetenz liegt in der Verbindung von Gesellschaftsrecht und der Prozessführung sowie den angrenzenden Rechtsgebieten. In vielen Fällen bedarf es auch des Beistands im Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht und einer stets sorgfältigen strategischen Beratung.
Typische Beispiele unserer Tätigkeit sind:
- Zwei Gesellschafter arbeiten seit vielen Jahren zusammen und plötzlich ist das Vertrauen gestört.
- Ein Gesellschafter will aussteigen, aber im Vertrag findet sich keine klare Regelung.
- Konkrete Maßnahmen der Geschäftsführung müssen auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit hin geprüft werden.
- In einer Gesellschaft besteht Streit zwischen den Gesellschaftern.
- Bei einer Gesellschafterversammlung gibt es Streit und es drohen Anfechtungsprozesse.
- Ein Gesellschafter wird von Unternehmensinformationen ferngehalten und will seine Informationsrechte ausüben.
- Ein Minderheitsgesellschafter will eine Sonderprüfung von Geschäftsführungsmaßnahmen durchsetzen.
- Ein Gründer möchte sich aus der Gesellschaft zurückziehen und benötigt eine Nachfolgeregelung.
- Ein langjähriges Mitglied einer freiberuflichen Sozietät möchte sich von seinen Berufskollegen trennen.
- Gesellschafter wollen ein neues Unternehmen gründen und brauchen Beratung bei der Wahl der Rechtsform und ihrer Ausgestaltung.
- In einem Familienunternehmen ist die Unternehmensnachfolge nicht hinreichend geregelt.