In guter Gesellschaft

Das Gesellschaftsrecht stellt unsere Kernkompetenz dar, in der wir über langjährige praktische und wissenschaftliche Erfahrung verfügen. Frau Dr. Gierth und Herr Dr. Hahn haben über Gesellschaftsrecht promoviert, geforscht und gelehrt. Sie begleiten gesellschaftsrechtliche Mandate seit über 15 Jahren.

Besondere Bedeutung kommt im Gesellschaftsrecht auch unserer Expertise bei der Prozessführung zu. Um die Rechte unserer Mandanten durchzusetzen, aber auch um die Fortführung und Handlungsfähigkeit der Gesellschaft zu sichern, sind häufig gerichtliche Verfahren notwendig, die wir souverän und entschieden führen.

Wir bieten Rat und Tat in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts, insbesondere:

  • Gesellschaftsverträge für alle deutschen und europäischen Gesellschaftsformen
  • Beratung bei der Rechtsformwahl
  • Abhaltung von - und Teilnahme an Gesellschafterversammlungen
  • Beschlussfassung
  • Beschlussanfechtungsverfahren
  • Gesellschafterstreit
  • Einziehung von Geschäftsanteilen
  • Ausschluss von Gesellschaftern
  • Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern
  • Umwandlung; Spaltung, Verschmelzung und Formwechsel
  • Gründungen, Fusionen und Liquidationen
  • Unternehmenskäufe und Transaktionen
  • Kooperationsmodelle und -verträge
  • Finanzierungs- und Investitionsmodelle
  • Treuhandmodelle
  • Joint Ventures
  • Restrukturierung und Sanierung