Vorsprung durch Erfahrung

Unsere Kernkompetenz liegt in der Verbindung von Gesellschaftsrecht und der Prozessführung sowie den angrenzenden Rechtsgebieten. In vielen Fällen bedarf es auch des Beistands im Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht und einer stets sorgfältigen strategischen Beratung.

Typische Beispiele unserer Tätigkeit sind:

  • Zwei Gesellschafter arbeiten seit vielen Jahren zusammen und plötzlich ist das Vertrauen gestört.
  • Ein Gesellschafter will aussteigen, aber im Vertrag findet sich keine klare Regelung.
  • Konkrete Maßnahmen der Geschäftsführung müssen auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit hin geprüft werden.
  • In einer Gesellschaft besteht Streit zwischen den Gesellschaftern.
  • Bei einer Gesellschafterversammlung gibt es Streit und es drohen Anfechtungsprozesse.
  • Ein Gesellschafter wird von Unternehmensinformationen ferngehalten und will seine Informationsrechte ausüben.
  • Ein Minderheitsgesellschafter will eine Sonderprüfung von Geschäftsführungsmaßnahmen durchsetzen.
  • Ein Gründer möchte sich aus der Gesellschaft zurückziehen und bedarf einer Nachfolgeregelung.
  • Ein langjähriges Mitglied einer freiberuflichen Sozietät möchte sich von seinen Berufskollegen trennen.
  • Gesellschafter wollen ein neues Unternehmen gründen und brauchen Beratung bei der Wahl der Rechtsform und ihrer Ausgestaltung.
  • In einem Familienunternehmen ist die Unternehmensnachfolge nicht hinreichend geregelt.
  • Ein notleidendes Unternehmen soll restrukturiert werden und die Gesellschaft benötigt unabhängige Berater, die mit Investoren verhandeln.
  • Ein mittelbarer Beteiligter will einen Treuhandvertrag beenden und selbst Gesellschafter werden.
  • Ein Vorstand hat Streit mit dem Aufsichtsrat über seine Vergütung.
  • Ein Mitarbeiter hat im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells gevestete Anteile erworben und das Vesting muss durchgesetzt werden.
  • Ein Vorstand wird wegen falscher Ad-hoc-Mitteilungen in Anspruch genommen.
  • Ein Unternehmen will Ansprüche gegen ehemalige Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte geltend machen.
  • Ein Geschäftsführer wird vom Insolvenzverwalter in Anspruch genommen.
  • Der Geschäftsführer droht mit Insolvenz und gefährdet dadurch den Erfolg und die Umsetzung eines Investments.
  • Ein schnell wachsendes Unternehmen benötigt eine umfassende gesellschaftsrechtliche Beratung, damit die rechtlichen Organisationsstrukturen klar definiert und eingehalten werden (Corporate Housekeeping).
  • Kapitalmarktnotierte Unternehmen benötigen Unterstützung bei der Compliance und Berichtspflichten.
  • Nach einer Unternehmenstransaktion ergibt sich Streit bei der Durchführung des Vertrags (Post M&A-Streitigkeiten).
  • Eine Aktiengesellschaft benötigt Unterstützung in spezialgesetzlichen aktienrechtlichen Verfahren (Spruchverfahren, Freigabeverfahren, etc.).
  • Eine Gesellschaft oder die Gesellschafter benötigen einen Schiedsrichter zur Klärung strittiger Rechtsfragen oder die anwaltliche Unterstützung im Schiedsverfahren.